PREISE
Die Preise sind auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehenden Marktlage festgelegt worden. Sollten Faktoren eintreten, die dazu zwingen, die in diesen Webseite genannten Konditionen zu modifizieren, behält sich der ELBARESERVATION jedwede Änderung vor. Sofern es sich um eine Gesamtpreiserhöhung von mehr als 10\% handelt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass für ihn dadurch Stornierungskosten anfallen, sofern er dieses dem ELBARESERVATION in schriftlicher Form mitteilt, und zwar innerhalb und nicht später als zwei Arbeitstage nach dem Erhalt der
entsprechenden Benachrichtigung über diese Preiserhöhung. Dabei kann der festgesetzte Preis nur spätestens
bis 20 Tage vor dem vorgesehenden Abreisedatum erhöht werden.
Der jeweils im Preis inbegriffene Service wird bei jeder Hotel-/Apartmentanlage klar erwähnt. Alle nicht
weiter genannten Leistungen, Getränke und andere Extras sind nicht inklusive.
Für Hotels verstehen sich die angegebenen Preise pro Person pro Tag im Doppelzimmer und für einen
Mindestaufenthalt von 1 Woche; was die Zuschläge und Preisnachlässe für zusätzliche Betten angeht,
handelt es sich bei der Altersangabe um noch nicht vollendete Lebensjahre.
Für Residenzen und Apartments sind die Preise für die jeweils angegebene Personenzahl und für mindestens
1 Woche Aufenthalt festgelegt worden. Für einige Apartments können in der Hochsaison Aufenthalte von 2
Wochen verlangt werden. Es ist nicht erlaubt, mehr Personen als vereinbart (und in den Reiseunterlagen
festgelegt) unterzubringen. Für gruppen von Jugenthlichen kann mann manchmal eine Doppel-Kaution
gefragt werden.
RESERVIERUNGEN
Die Annahme einer Reservierung hängt davon ab, ob noch freie Plätze vorhanden sind, und gilt als
abgeschlossen, sobald eine schriftliche Bestätigung seitens des ELBARESERVATION vorliegt.
Der Anruf kann für Qualität- und Traningskontrolle registriert werden.
ZAHLUNGSWEISE
Bei der Reservierung muss zusammen mit der schriftlichen Buchung eine Anzahlung von 25\% der
Gesamtsumme an uns bezahlt werden, innerhalb von und nicht später als 10 Tage. Die Restsumme des Gesamtbetrages muss 30 Tage vor Urlaubsbeginn überwiesen werden.
Bei Nichteintreffen der Zahlungen innerhalb der genannten Fristen gilt der Vertrag automatisch als durch
Verschulden des Kundens aufgelöst (Stornierung der Buchung), und der ELBARESERVATION behält sich vor, evtl. entstandene Kosten vom Kunden erstattet zu bekommen. Sollte die Zahlung verspätet eintreffen, behalten wir uns vor, den Gast anderweitig unterzubringen, u.U. wird dadurch auch das rechtzeitige Versenden der Reiseunterlagen unmöglich gemacht werden. Bei Buchung von Aufenthalten mit Beginn innerhalb der 30 Tage vor Reiseantritt muss der Gesamtbetrag sofort bei Buchung überwiesen werden.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG REISEABBRUCH
Bei Vertragsrücktritt seitens des Kundens muss dieser (unabhängig vom Grund seines Rücktritts) folgende
Vertragsstrafen bezahlen:
10\% des Gesamtbetrages der Reise bei Rücktritt, mitgeteilt bis zu 31 Tage vor Reisebeginn,
25\% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 30 bis 21 Tagen vor Reisebeginn,
50\% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 20 bis 10 Tagen vor Reisebeginn,
75\% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 9 bis 4 Tagen vor Reisebeginn,
Danach 100\% des Gesamtbetrages.
Wenn der Urlaub frühzeitig abgebrochen wird, entsteht dadurch keinerlei Recht auf Rückzahlung.
Die Reservierungsfähregebühren (oder andere Transportsmittel) können grundsätzlich
nicht zurückerstattet werden.
Eventuelle Fährenachlässe werden mit der Reservierungsstornierung verfallen und sie werden die Strafe der Fähregesellschaften angewendet.
ÜBERTRAGBARKEIT
Der Vertragspartner (Gast) kann, wenn es ihm selbst unmöglich gemacht sein sollte, die Reise anzutreten,
seine Buchung auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle für die Reise notwendigen Bedingungen
erfüllt. Der Vertragspartner, der seine Reise abtreten will, muss den ELBARESERVATION davon spätestens innerhalb von 4 Arbeitstagen vor Reisebeginn schriftlich in Kenntnis setzen und ihm die notwendigen Personalien der neuen
Person mitteilen. Beide, der Vertragspartner und die ihn vertretende Person gemeinsam, sind für die Zahlung
des Gesamtpreises verantwortlich.
VERTRAGSÄNDERUNGEN
Sollten höhere Gewalt oder irgendwelche zwingenden Gründe, die nicht vom Willen des ELBARESERVATION selbst abhängen, es nicht erlauben, den Leistungen für den Gast nachzukommen, behält sich der ELBARESERVATION das Recht vor, dem Gast eine andere Unterkunft mit ähnlichen Eigenschaften zuzuweisen. Der Gast muss dem ELBARESERVATION innerhalb von 2 Tagen nach dem Erhalt des Alternativ-Vorschlags schriftlich sein Einverständnis oder seinen Rücktritt mitteilen; andernfalls gilt das Alternativangebot als angenommen. Sollte der Gast den evtl. notwendigen Änderungen nicht zustimmen, führt das zur Annullierung der Reservierung, was den ELBARESERVATION einzig dazu verpflichtet, den bis dahin bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Für Änderungen bei der
Reise, der Namen oder der Fährtickets nach erfolgter Buchung berechnen wir eine Pauschale von Euro 25,00
pro Vorgang zusätzlich zu evtl. Stornierungskosten.
REKLAMATIONEN
Im Falle eventueller Beschwerden, die die erhaltenen Dienstleistungen betreffen, wird der Gast gebeten,
unverzüglich Kontakt mit dem ELBARESERVATION aufzunehmen, er sollte innerhalb von 24 Stunden schriftlich seine
eventuellen Beanstandungen bestätigen. Um eine sofortige Überprüfung der Beschwerde zu gestatten, ist es
notwendig, unverzüglich über den Hergang informiert zu werden, was eine schnelle und wirkungsvolle
Abhilfe möglich macht. Darüber hinaus kann der Gast schriftlich reklamieren, indem er seine bereits
während der Reise vorgebrachten Beanstandungen in einem Einschreibebrief an den Veranstalter oder den
Vermittler der Reise schickt, und zwar innerhalb von und nicht später als 10 Arbeitstage nach seiner
Rückkehr an den Ausgangsort. Für jeden eventuellen Streitfall ist der Gerichtsstand des Ortes zuständig, an
dem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat.
Versicherung und Haftung
Da sich die Verträge dieses vorgelegten Programms nicht auf die Organisation vollständiger Reisen bzw. von Reisepaketen beziehen, sondern nur auf das Angebot von Aufenthalt/Transport und eventuellen Zusatzangeboten vor Ort, unterliegen sie den Bedingungen, wie sie im Gesetzestext C.C.V.: Art. 1, Nr.3 und Nr. 6; Art. 17-23 und Art. 24-31 formuliert sind, sofern sie von den entsprechenden Organisationsverträgen und den Vereinbarungen speziell für den Verkauf einzelner Leistungen als Bestandteil des Vertrags abweichen.
Die Versicherungspolice für die Haftpflicht und die Garantie entsprechend Art. 82 und 91 des L.R.T. 42/2000 wurde zwischen ELBARESERVATION und der Versicherung Mondial Assistance Italia S.p.a., Versicherungsnr. 146090 abgeschlossen und deckt die Risiken für alle Personen ab, die am Reiseprogramm und den Aufenthalten teilnehmen sowie die Garantie für die genaue Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer des touristischen Angebots bis zu einer Höchstsumme von maximal € 1.549.370,00 für jeden Schadensfall, mit einer Haftung pro Person bis maximal € 516.456,00 für erlittene körperliche Verletzungen und bis maximal € 258.228,00 für jeden Schadensfall in Bezug auf Sachschäden, mit einer Begrenzung auf maximal € 15.493,00 pro Person.
Darüber hinaus kann die Erfüllung des Vertrages nicht eingeklagt werden.
SORGFALTSPFLICHT
Der Veranstalter ist gehalten, dem Verbraucher das Maß an Betreuung zukommen zu lassen, welches ihm
seine professionelle Sorgfaltspflicht auferlegt, immer in Bezug auf seine von ihm eingegangenen
Verpflichtungen gemäß Gesetz oder Vertrag. Der Veranstalter ist dem Verbraucher gegenüber nicht
verantwortlich für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die ein Dritter als Vermittler gegenüber dem
Verbraucher eingegangen ist.
GARANTIE-FOND
Der nationale Garantie-Fond ist eingerichtet beim Präsidium des Ministerrats, an welchen sich der
Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Vermittlers oder der Organisation
gemäß Art. 21 d.lg. 111/95 wenden kann, um den bezahlten Preis zurückerstattet zu bekommen. Der
Verfahrensgang des Fonds ist niedergelegt im Dekret des Präsidenten des Ministerrats im Sinne des Art. 21,
Absatz 5., d.lg. 111/95.